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Zur freien Mitarbeit
suchen wir
Dipl.-Bauing.
(FH / TU) oder Architekten
(Südwest- & Norddeutschland)
Dipl.-Biol.
/ Gehölzexperte
Gerne arbeiten
wir auch mit erfahrenen Ingenieuren im Vorruhestand zusammen, die in Rente oder
Pension stehen, was auch über die Regelung des Minijob funktioniert;
der
Gesetzgeber hat nämlich rückwirkend zum 1. Januar 2008 die
bisherige Verdienstgrenze von 355 Euro auf 400 Euro angehoben. Damit
können Rentenempfänger Minijobs
mit mehr als 355 Euro monatlich ausüben, ohne Beeinträchtigung ihres
Rentenanspruchs.
Auch bei Renten wegen voller Erwerbsminderung und wegen Erwerbsunfähigkeit
sowie der Knappschaftsausgleichsleistung gilt die neue Hinzuverdienstgrenze
von 400 Euro im Monat.
Sollten Sie auch sonst Interesse an
einer freien Mitarbeit bei uns haben, übersenden Sie uns Ihr
Profil - gerne auch als Email - das wir in unseren Datenbestand
aufnehmen. Bei
Bedarf melden wir uns dann bei Ihnen.
Voraussetzungen: Gutes Deutsch in Wort und Schrift & gutes Schreibvermögen, Führerschein Kl. 3, wenn möglich Englischkenntnisse.
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